Was Grundpflege für Ihre Familie konkret bedeutet: Ihre Mutter startet den Tag gewaschen, gut angezogen und mit einem warmen Frühstück. Sie selbst müssen nicht jeden Morgen anreisen, und Ihre Mutter muss nicht stundenlang im Bett warten. Eine vertraute Pflegekraft macht den Anfang des Tages zu etwas Verlässlichem, statt zu einem Kraftakt.
GRUNDPFLEGE NACH PARAGRAPH 36 SGB XI
Häusliche Grundpflege in Wriezen, Bad Freienwalde und im Oderbruch
„Wenn das Aufstehen schwer wird, das Waschen Kraft kostet und das Anziehen nicht mehr alleine geht, beginnt Pflege im Alltag."
Eine vertraute Pflegekraft kommt zu festen Zeiten zu Ihrem Angehörigen nach Hause. Sie hilft beim Aufstehen, beim Waschen, beim Anziehen, oft auch beim Essen. So bleibt Ihre Mutter oder Ihr Vater zuhause und behält die Selbstständigkeit, wo immer es geht.
Was zur häuslichen Grundpflege gehört
Die Grundpflege ist im Pflegeversicherungsgesetz festgelegt. Sie umfasst alle Verrichtungen, die ein Mensch normalerweise selbstständig erledigen würde, jetzt aber nicht mehr ohne Hilfe schafft. Konkret gehören dazu vier Bereiche:
KOMBINATIONSLEISTUNGEN
Pflegegeld, Sachleistung oder beides?
Viele wissen nicht: Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren. Das heißt, ein Teil der Pflege macht ein Angehöriger (dafür gibt es anteilig Pflegegeld), den anderen Teil übernehmen wir (dafür rechnet die Kasse direkt mit uns ab).
Wir setzen uns mit Ihnen zusammen und schauen, welche Konstellation finanziell und praktisch am besten zu Ihrer Situation passt. Das ist Teil unseres Beratungsangebots – kostenfrei und unverbindlich.
Für wen ist die Grundpflege gedacht?
Unsere Grundpflege richtet sich an alle, die im Alltag Unterstützung brauchen, egal ob nach einem Krankenhausaufenthalt, bei chronischer Erkrankung oder altersbedingter Einschränkung.
In 3 Schritten zur unverbindlichen Beratung
1. Online-Formular ausfüllen
Beantworten Sie in wenigen Minuten einige kurze Fragen zu Ihrer Situation.
2. Persönliche Kontaktaufnahme
Wir melden uns zeitnah bei Ihnen, um alles Weitere in Ruhe zu besprechen.
Rechtliches