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ENTLASTUNGSBETRAG
Entlastungsleistungen nach Paragraph 45b SGB XI in Wriezen, Bad Freienwalde und im Oderbruch
„Jeden Monat Geld von der Pflegekasse, die viele Familien einfach verfallen lassen."
Jeder Mensch mit Pflegegrad bekommt einen gewissen Betrag pro Monat zur Entlastung. Damit lässt sich echte Hilfe im Alltag bezahlen: Hauswirtschaft, Begleitung zum Arzt, Betreuung am Nachmittag. Eyra zeigt Ihnen, wie Sie dieses Geld sinnvoll nutzen, ohne einen Cent aus eigener Tasche zu zahlen.
Was als Entlastungsleistung zählt
Der Entlastungsbetrag ist sehr flexibel. Anders als die Pflegesachleistung muss er nicht zwingend für reine Pflege ausgegeben werden. Das ist genau der Sinn dahinter: Ihre Familie soll entlastet werden, in welcher Form auch immer.
Wer den Entlastungsbetrag bekommt
Alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad, also ab Pflegegrad 1, haben Anspruch auf einen gewissen Betrag pro Monat. Das gilt unabhängig davon, ob zusätzlich Pflegesachleistungen oder Pflegegeld bezogen werden. Wichtig: Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern direkt mit dem Anbieter abgerechnet. Eyra schickt Ihnen entweder die Quittungen oder rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
So wird der Entlastungsbetrag mit Eyra genutzt
Ganz einfach: Sie rufen an, Eyra klärt bei der Pflegekasse die Verwendung und schickt einen Vertrag für die Entlastungsleistungen. Den Rest erledigt Eyra, Sie erhalten lediglich eine monatliche Abrechnung zur Information. Auch wenn der Entlastungsbetrag länger nicht genutzt wurde: Nicht ausgegebenes Geld können Sie noch im Folgejahr nutzen (bis 30. Juni). Es lohnt sich, jetzt zu starten, auch wenn das Jahr schon läuft.
In 3 Schritten zur unverbindlichen Beratung
1. Online-Formular ausfüllen
Beantworten Sie in wenigen Minuten einige kurze Fragen zu Ihrer Situation.
2. Persönliche Kontaktaufnahme
Wir melden uns zeitnah bei Ihnen, um alles Weitere in Ruhe zu besprechen.
3. Kostenlose Beratung erhalten
Gemeinsam klären wir Ihren Bedarf und finden die passende Lösung.
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